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E-Schrott-SymbolNeues Elektro-Gesetz: Das müssen Sie wissen

Am 24.3.06 trat bundesweit die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Seitdem dürfen auch kleine Elektro-Geräte wie Rasierapparate oder MP3-Player nicht mehr in der grauen Hausmülltonne entsorgt werden.

Alle ausgedienten oder defekten Elektrogeräte müssen seit dem 24. März 2006 auf den Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg abgegeben werden.

Für die Hamburger Privathaushalte bedeutet dies:
Alle Elektrogeräte, von der Lampe bis zur Waschmaschine, müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Abgabe dort ist nach wie vor gebührenfrei (Mengenbeschränkung bei Kühlgeräten: 2 Stück). Zur Recyclinghofsuche
Die Abholung von elektrischen Großgeräten (z. B. Herde, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung ist und bleibt kostenpflichtig (ab 35,- Euro bis acht Kubikmeter). Zur Bestellung der Sperrmüllabfuhr

Für Gewerbebetriebe bedeutet dies:

Geräte nach haushaltsüblicher Art und Menge können unentgeltlich auf den Recyclinghöfen angeliefert werden (Mengenbeschränkung bei Kühlgeräten: 2 Stück). Gewerbebetriebe, die mehr Geräte als haushaltsüblich (bei Kühlgeräten: mehr als 2 Stück) entsorgen wollen, wenden sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg/ Logisyst unter der Telefonnummer (040) 25 76 20 04 (bei Gasentladungslampen - 19 42). Das ElektroG unterscheidet fünf verschiedene Gerätegruppen, die auf den Recyclinghöfen in fünf unterschiedlichen Sammelbehältern erfasst werden:

  • Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Herde, Backöfen, Geschirrspüler etc.) und automatische Ausgabegeräte (z.B. Getränkeautomaten, Geldautomaten etc.)
  • Gruppe 2: Kühlgeräte, Gefrierschränke und ölhaltige Radiatoren
  • Gruppe 3: Informations- und Kommunikationsgeräte (z. B. Computer, Notebooks, Drucker, Telefone, Mobiltelefone etc.) und Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, HiFi-Anlagen, Verstärker, Videogeräte, CD-Player, CD-Recorder etc.)
  • Gruppe 4: Gasentladungslampen (Energiesparbirnen), Leuchtstoffröhren, Natriumdampflampen. Achtung: Vor Anlieferung von mehr als 20 Gasentladungslampen bitte vorher bei der Stadtreinigung Hamburg unter der Telefonnummer (040) 25 76 21 52 anmelden.
  • Gruppe 5: Haushaltskleingeräte (z.B. Eierkocher, Toaster, Uhren, Föhne, Bügeleisen, Staubsauger, Rauchmelder, Thermostate etc.), elektrische Werkzeuge (z.B. Bohrer und Nähmaschinen), Spielzeug (z.B. elektrische Eisenbahnen und Videospiele) , Sport- und Freizeitgeräte (z.B. elektr. Schrittmesser, elektr. Dartspiele) und hygienisch unbedenkliche Medizingeräte (z.B. Blutdruckmessgeräte)
  • Neue Elektrogeräte tragen das oben abgebildete Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne.

    Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1.000 verschiedenen Substanzen. Dazu gehören Umweltgifte wie Quecksilber, Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) aber auch wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe. Für die Herstellung eines Notebooks mit einem Gewicht von 2,7 Kilogramm werden rund 430 Kilogramm Rohstoffe wie z. B. Metallerze verbraucht. Wenn Altgeräte recycelt werden, spart dies drei Viertel der eingesetzten Rohstoffe. In Deutschland fallen jährlich bsi zu zwei Millionen Tonnen (t) Altgeräte an. Die Stadtreinigung Hamburg hat 2009 rund 11.125 Tonnen Altgeräte eingesammelt und umweltgerecht recyceln lassen.

    Weitere Informationen zu Elektroschrott finden Sie

    • in einem Faltblatt, das Sie kostenlos auf den Recyclinghöfen erhalten oder auf dieser Seite herunterladen können. (Zum Download klicken Sie bitte hier)
    • auf der Website des Umweltbundesamtes
    • auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktosicherheit, BMU
    • auf der Website der Deutschen Umwelthilfe (mit Antworten auf die häufigsten Fragen zum ElektroG).

    Fußnote

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