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Wer räumt bei Schnee und Eis?
Grundsätzlich gilt: Auf Fahrbahnen sind wir zuständig; für Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich.
Ihre Aufgaben auf einen Blick: Auch Sie müssen die Schippe schwingen.
Jeder Grundeigentümer ist dafür verantwortlich, dass grundstückseigene und angrenzende öffentliche Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreit werden. Die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestelle, Fußgängerüberweg, -tunnel oder -brücke gehört auch dazu.
Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Bleibt es trotzdem glatt, muss das Eis mechanisch entfernt werden.
- Achtung: Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr haben Sie für Ihren "Winterdienst" bis morgens 8.30 Uhr Zeit, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr.
Streusalz darf auf Hamburger Gehwegen nicht verwendet werden. Benutzen Sie bitte Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.
Achtung: Wenn Sie meinen, dass ein Anlieger den Gehweg vor seiner Haustür nicht ausreichend gegen Glätte gesichert hat, dann verständigen Sie bitte den Bezirklichen Ordnungsdienst des jeweiligen Bezirks.
Das leisten wir:
Von Anfang November bis Ende März ist die Winterdienstzentrale der Stadtreinigung Hamburg rund um die Uhr besetzt und hält ständigen Kontakt zu Wetterdiensten. Nach deren Prognosen wird mittags eine differenzierte Rufbereitschaft für die Einsatzkräfte bis zum nächsten Arbeitstag ausgerufen. Über einen Einsatz wird das Personal durch Cityrufgeräte informiert.
Wird es nur örtlich glatt, sind mehr als zehn "Sofortruf"-Fahrer im Einsatz, um schnell die glatten Stellen zu sichern, die uns durch die Polizei gemeldet werden.
Bei hamburgweiten Einsätzen legen bis zu 170 Fahrzeuge etwa 3.200 km zurück, um Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr, wichtige regionale Verbindungsstrecken und rund 1.500 Busbuchten zu räumen und/oder zu streuen.
Welche Straßen streut die Stadtreinigung in welcher Stufe? Das Streuverzeichnis zum Download.
Ein Streudurchgang dauert etwa dreieinhalb Stunden. Wohn- und Nebenstraßen werden von uns grundsätzlich nicht gestreut, sondern nur nach stärkeren Schneefällen nachrangig geräumt.
Bitte machen Sie unseren Einsatzfahrzeugen den Weg frei!
Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz der Mitarbeiter lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer verhindern. Setzt die Glätte beispielweise kurz vor oder während des Berufsverkehrs ein, stehen unsere Fahrzeuge oft im Stau und kommen selbst nicht vorwärts, um die Fahrbahnen zu sichern. Haben Sie hierfür bitte Verständnis und richten Sie Ihr Verhalten darauf ein. Benutzen Sie z.B. öffentliche Verkehrsmittel.
Vorbeugende Maßnahmen sind übrigens nicht möglich. Aus Umweltgründen dürfen wir nicht streuen, bevor Schnee und Eis überhaupt da sind.
Für die Sicherung der Autobahnen sind die Autobahnmeistereien zuständig.
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